Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 7.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22158
OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 7.07 (https://dejure.org/2008,22158)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2008 - 12 B 7.07 (https://dejure.org/2008,22158)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 12 B 7.07 (https://dejure.org/2008,22158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,22158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen Verurteilten auf Aufhebung der Sperrerklärung gem. § 96 Strafprozessordnung (StPO); Herausgabe einer ungeschwärzten, mit einer Sperrerklärung des ...

  • Judicialis

    StPO § 96; ; VwGO § 99; ; VwGO § 99 Abs. 2; ; VwGO § 99 Abs. 2 Satz 4; ; VwGO § 121 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Berlin, 17.03.2003 - 34 A 41.03

    Strafprozess gegen die "Revolutionären Zellen": Eilantrag auf Aktenübergabe vor

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 7.07
    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (VG 34 A 41.03), in dem der Kläger neben einer Verpflichtung zur Aufhebung der Sperrerklärung auch die Herausgabe der ungeschwärzten Gesprächsprotokolle an den Ersten Strafsenat des Kammergerichts verlangt hatte, hat das Verwaltungsgericht Berlin durch Beschluss vom 17. März 2003 unter Ablehnung des Antrags im Übrigen festgestellt, dass die Klage gegen die Sperrerklärung der Beklagten vom 2. Juli 2002 in der Fassung der Ergänzung vom 19. Dezember 2002 Aussicht auf Erfolg habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Verwaltungsstreitakte und die Akte des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens VG 34 A 41.03, dabei insbesondere auf die Sperrerklärung vom 2. Juli 2002 mit den Ergänzungen vom 19. Dezember 2002 und 8. April 2003 sowie auf die Sperrerklärungen vom 18. August 2003 und 25. Juli 2005 Bezug genommen.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 7.07
    Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil die Anforderungen überspannt, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 57, 250/280 ff.) an Sperrerklärungen nach § 96 StPO zu stellen sind.
  • VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18

    Sperrerklärung des BMI hinsichtlich einer audiovisuellen Vernehmung einer

    Eine derart detaillierte Zusammenstellung des Abwägungsmaterials, die letztlich die Preisgabe von Details voraussetzt, die gerade geheim gehalten werden sollen, ist nicht erforderlich (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2008 - OVG 12 B 7.07 - juris, Rn. 18).
  • VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18

    Einstweiliger Rechtsschutz Sperrerklärungen in einem Strafverfahren

    Eine derart detaillierte Zusammenstellung des Abwägungsmaterials, die letztlich die Preisgabe von Details voraussetzt, die gerade geheim gehalten werden sollen, ist nicht erforderlich (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2008 - OVG 12 B 7.07 - juris, Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht